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   OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19   

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OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19 (https://dejure.org/2019,43381)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.11.2019 - 2 AR 15/19 (https://dejure.org/2019,43381)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. November 2019 - 2 AR 15/19 (https://dejure.org/2019,43381)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19
    Da ein Zuständigkeitswechsel zu einer anderen Strafvollstreckungskammer so lange nicht eintritt, wie jene Strafvollstreckungskammer noch nicht abschließend über die Frage befunden hat, mit der sie befasst wurde, bevor der Verurteilte in eine zum Bezirk der anderen Strafvollstreckungskammer gehörende Justizvollzugsanstalt aufgenommen worden ist (vgl. BGH v. 14.08.1981 - 2 ARs 174/81, NJW 1981, 2776), lassen die späteren Verlegungen des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalten S. und C. die Zuständigkeit des Landgerichts Hannover für den beantragten Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung unberührt.
  • BGH, 08.12.2016 - 2 ARs 5/16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts im Verfahren über die

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19
    Der Senat kann vorliegend indes sowohl die bewährungsrechtliche Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige offenlassen, als auch die Frage, ob das Verhalten des Verurteilten, seinen Aufenthaltsort und seine Erreichbarkeit für das Gericht zu verschweigen, einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung gem. § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB rechtfertigen könnte, denn ein Gericht ist mit einer Frage im Sinne des § 462a StPO bereits immer dann befasst, wenn ein Antrag eingeht, der eine gerichtliche Tätigkeit veranlasst (BGH, Beschluss vom 08. Dezember 2016 - 2 ARs 5/16 -, juris; Graalmann-Scheerer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 462a, Rn. 16; BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1975 - 2 ARs 296/75 -, BGHSt 26, 214-217).
  • OLG Oldenburg, 21.01.2008 - 1 Ws 44/08

    Verlängerung einer Bewährungszeit um ein Jahr wegen der Nichtmitteilung eines

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19
    Der Hinweis der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hannover, eine Strafaussetzung zur Bewährung allein deshalb komme "nicht ernsthaft in Betracht", findet in der Rechtsprechung, in der bereits die bewährungsrechtliche Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige äußerst umstritten ist (vgl. hierzu: einerseits OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06 -, juris, OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ws 44/08 -, juris; a.A.: Senat, Beschluss vom 24.9.2003 - 2 Ws 328/03, NStZ 2004, 627; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.6.2007 - 3 Ws 624/07, NStZ 2009, 39; Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 56c Rn. 6), jedenfalls teilweise Bestätigung.
  • OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03

    Zulässigkeit einer Anordnung der Mitteilungspflicht über einen Wohnungswechsel

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19
    Der Hinweis der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hannover, eine Strafaussetzung zur Bewährung allein deshalb komme "nicht ernsthaft in Betracht", findet in der Rechtsprechung, in der bereits die bewährungsrechtliche Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige äußerst umstritten ist (vgl. hierzu: einerseits OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06 -, juris, OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ws 44/08 -, juris; a.A.: Senat, Beschluss vom 24.9.2003 - 2 Ws 328/03, NStZ 2004, 627; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.6.2007 - 3 Ws 624/07, NStZ 2009, 39; Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 56c Rn. 6), jedenfalls teilweise Bestätigung.
  • BGH, 19.06.2013 - 2 ARs 227/13

    Widerruf des Beschlusses über die Reststrafenaussetzung zur Bewährung (örtliche

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Befassung im Sinne des § 462a Abs. 1 S.1 StPO vor, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die eine Entscheidung - hier die über die Frage des Widerrufs der Bewährung aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Geestland vom 26. April 2016 - unter Umständen erforderlich machen (vgl. statt vieler BGH v. 19.06.2013 - 2 ARs 227/13, NStZ-RR 2013, 390).
  • BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 296/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer -

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19
    Der Senat kann vorliegend indes sowohl die bewährungsrechtliche Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige offenlassen, als auch die Frage, ob das Verhalten des Verurteilten, seinen Aufenthaltsort und seine Erreichbarkeit für das Gericht zu verschweigen, einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung gem. § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB rechtfertigen könnte, denn ein Gericht ist mit einer Frage im Sinne des § 462a StPO bereits immer dann befasst, wenn ein Antrag eingeht, der eine gerichtliche Tätigkeit veranlasst (BGH, Beschluss vom 08. Dezember 2016 - 2 ARs 5/16 -, juris; Graalmann-Scheerer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 462a, Rn. 16; BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1975 - 2 ARs 296/75 -, BGHSt 26, 214-217).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2007 - 3 Ws 624/07

    Bewährungswiderruf: Zuwiderhandlung gegen die Anordnung der Anzeige jedes

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19
    Der Hinweis der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hannover, eine Strafaussetzung zur Bewährung allein deshalb komme "nicht ernsthaft in Betracht", findet in der Rechtsprechung, in der bereits die bewährungsrechtliche Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige äußerst umstritten ist (vgl. hierzu: einerseits OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06 -, juris, OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ws 44/08 -, juris; a.A.: Senat, Beschluss vom 24.9.2003 - 2 Ws 328/03, NStZ 2004, 627; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.6.2007 - 3 Ws 624/07, NStZ 2009, 39; Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 56c Rn. 6), jedenfalls teilweise Bestätigung.
  • BGH, 18.02.1999 - 2 ARs 94/99

    Zuständigkeit für die Entscheidung gemäß § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO (Befasstsein)

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19
    Dies gilt selbst dann, wenn der Antrag unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (KK-StPO/Appl, 8. Auflage 2019, StPO, § 462a, Rn. 18; OLG Hamm, Beschluss vom 06. Juni 2013 - III-3 Ws 117/13 -, juris; BGH, 18. Februar 1999, 2 ARs 94/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. Oktober 1981 - 5 Ws 159/81 -, juris).
  • OLG Hamm, 06.06.2013 - 3 Ws 117/13

    Befasstsein der Strafvollstreckungskammer; Verfrühter Antrag

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19
    Dies gilt selbst dann, wenn der Antrag unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (KK-StPO/Appl, 8. Auflage 2019, StPO, § 462a, Rn. 18; OLG Hamm, Beschluss vom 06. Juni 2013 - III-3 Ws 117/13 -, juris; BGH, 18. Februar 1999, 2 ARs 94/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. Oktober 1981 - 5 Ws 159/81 -, juris).
  • OLG Köln, 28.03.2006 - 2 Ws 123/06

    (Keine) Verlängerung der Bewährungszeit bei Verstoß gegen Anordnung zur

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19
    Der Hinweis der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hannover, eine Strafaussetzung zur Bewährung allein deshalb komme "nicht ernsthaft in Betracht", findet in der Rechtsprechung, in der bereits die bewährungsrechtliche Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige äußerst umstritten ist (vgl. hierzu: einerseits OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06 -, juris, OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ws 44/08 -, juris; a.A.: Senat, Beschluss vom 24.9.2003 - 2 Ws 328/03, NStZ 2004, 627; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.6.2007 - 3 Ws 624/07, NStZ 2009, 39; Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 56c Rn. 6), jedenfalls teilweise Bestätigung.
  • OLG Düsseldorf, 01.10.1981 - 5 Ws 159/81
  • OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17

    Garantenstellung bei Prospekthaftung

    Nur ausnahmsweise tritt die Bindungswirkung dann nicht ein, wenn die Verweisung jeder Rechtsgrundlage entbehrt und daher willkürlich ist (Zöller/Greger § 281 Rn. 17), was der Fall sein kann, wenn das Gericht den Kerngehalt des Parteivortrags verkennt und ihm einen Sinngehalt gibt, den ihm die Parteien nicht geben (Senat Beschluss vom 21.1.2016, 34 AR 257/15 juris), das Klagebegehren evident falsch erfasst (OLG Hamm NJOZ 2014, 1174) bzw. zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (KG v. 14.5.2009, 2 AR 15/19 = BeckRS 2009, 13804) und sich mit der zitierten Rechtsprechung unzureichend auseinandersetzt (OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2013, 824).
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